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Verlag Horst Müller - Allgemeine Geschäftsbedindungen (AGB) - Vertragsgegenstand - Urherberrechte - Datenschutzerklärung

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Verlag Horst Müller - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veröffentlichung von literarischen Werken und wissenschaftlichen Texten, einschließlich Hausarbeiten, Diplomarbeiten und sonstigen Texten, die dem deutschen Urheberrecht unterliegen.

I. Vertragsgegenstand

Mit der Einsendung eines zur Veröffentlichung bestimmten Textes erkennt der Autor des jeweiligen Textes diese AGB an und ermächtigt den Verlag Horst Müller, Pferdemärsche 64, 39576 Stendal, diese Texte im Bereich "Neuer Medien" zeitlich uneingeschränkt oder in Buchform zu veröffentlichen und zu verlegen. Der Umfang, der Ort und der Bereich, ebenso die Vergütung für die Veröffentlichung, kann hierbei im Einzelfall vertraglich geregelt werden.

II. Urheberrechte

Mit der Einsendung eines zur Veröffentlichung bestimmten Textes oder grafischen Werkes versichert der Autor, dass die Urheberrechte, ebenso die Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte einzig und ausschließlich bei ihm liegen bzw. nicht einzig und ausschließlich bereits auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen wurden.

Der Autor versichert in diesem Zusammenhang, dass er die Grundlagen des deutschen Urhebrechtes kennt und darüber informiert ist, dass alle literarischen Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Autors urheberechtlich geschützt sind.
Weiterhin versichert der Autor in diesem Zusammenhang, dass er die Grundlagen des Zitatrechtes entsprechend § 51 des deutschen Urhebrechts kennt und darüber informiert ist, dass Zitate aus anderen wissenschaftlichen Werken zwar verwendet werden dürfen, diese jedoch kenntlich zu machen und mit einer Quellenangabe zu versehen sind.

 

 

Deutsches Urheberrecht

§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden.

§ 64 Dauer des Urherberechts

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.


Datenschutzerklärung

Zur Abwicklung von Aufträgen benötigen wir selbstverständlich Ihre korrekte Adresse und Rechnungsanschrift. Bei jugendlichen Autoren darüber hinausgehend vor einer geplanten Veröffentlichung eine Einverständniserklärung der oder des Sorgeberechtigten. Bei Veröffentlichungen werden Sie als Urheber namentlich erwähnt. Mit Ausnahme des Namens werden alle weiteren von Ihnen übermittelten Angaben von unserer Seite ohne Rücksprache mit Ihnen weder veröffentlicht noch an Dritte weiter gegeben.


 

  
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